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Ordnungen

Bachelor-Prüfungsordnung der Kulturwissenschaft an der Universität Viadrina, Frankfurt/Oder. Nach zweimaligem Plagiat wird man von der weiteren Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der HTW Berlin“, die am 01.07.02 veröffentlicht wurden und auf DFG-Vorschläge aufbauen.

Aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO vom 14.6.99) der FHTW: §8 (3): Versucht der Kandidat oder die Kandidatin das Ergebnis seiner oder ihrer Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so wird die betreffende Prüfungsleistung mit ’nicht ausreichend‘ (5,0) bewertet. Ein Kandidat oder eine Kandidatin, der oder die den ordnungsmäßigen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder der jeweiligen Prüferin oder dem oder der Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird die Prüfungsleistung mit ’nicht ausreichend‘ (5,0) bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuß den Kandidaten oder die Kandidatin von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen während der laufenden Prüfungstermine ausschließen.

Prüfungsordnung für das Studium zum „Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)  der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Halle (Saale).
Bei Täuschungsversuch, Benutzung oder Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel oder sonstigen groben Ordnungsverstößen in schriftlichen und mündlichen Prüfungen kann die betreffende Prüfungsleistung mit „ungenügend“ bewertet werden oder der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Rheinland-Pfalz.
Bei Täuschungsversuch oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel kann die betreffende Prüfungsleistung mit „ungenügend“ bewertet, in schweren Fällen der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei schweren Ordnungsverstößen kann der Kandidat auch von der weiteren Teilnahme an der Gesamtprüfung ausgeschlossen werden.

Diplomprüfungsordnung für Wirtschaftsingenieurwesen – Schwerpunkt Produktionstechnik – an der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und der Technischen Universität Hamburg-Harburg.
Bei Täuschungsversuch wird laut § 9 der Kandidat nicht von der Prüfung ausgeschlossen, sondern erhält Gelegenheit zur Äußerung. Bestätigt sich der Verdacht , so wird die Prüfungsleistung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei fortgesetztem Ordnungsverstoß kann der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Computermathematik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Bei Täuschungsversuch wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. Fortgesetzter Ordnungsverstoß kann zum Ausschluss von der Prüfung führen, in schweren Fällen auch zum Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen.

Reglement zur Integrität und zum Fehlverhalten in der Wissenschaft der Universität Basel, Schweiz (vom 11. Juli 2006)

Honor Code von Foothill College, San Francisco, USA (auf Englisch)

Rechtsauskunft über Verwertungsrechte an Projekt- und Diplomarbeiten