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Ordnungen
Hier werden Beispielpassagen aus Prüfungsordnungen
zur expliziten Nachahmung angeboten.
Bachelor-Prüfungsordnung
der Kulturwissenschaft an der Universität Viadrina, Frankfurt/Oder.
Nach zweimaligem Plagiat wird man von der weiteren Prüfungsteilnahme
ausgeschlossen.
" Leitlinien
 zur Sicherung guter wissenschaftlicher
Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der
FHTW Berlin", die am 01.07.02 veröffentlicht wurden und auf
DFG-Vorschläge aufbauen.
Aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO vom 14.6.99)
der FHTW: §8 (3): Versucht der Kandidat oder die Kandidatin das
Ergebnis seiner oder ihrer Prüfungsleistungen durch Täuschung
oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so
wird die betreffende Prüfungsleistung mit 'nicht ausreichend'
(5,0) bewertet. Ein Kandidat oder eine Kandidatin, der oder die
den ordnungsmäßigen Ablauf der Prüfung stört,
kann von dem jeweiligen Prüfer oder der jeweiligen Prüferin
oder dem oder der Aufsichtführenden von der Fortsetzung der
Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird
die Prüfungsleistung mit 'nicht ausreichend' (5,0) bewertet.
In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuß
den Kandidaten oder die Kandidatin von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen
während der laufenden Prüfungstermine ausschließen.
Prüfungsordnung
für das Verwaltungs- und Wirtschaftsstudium der Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie Halle (Saale).
Bei Täuschungsversuch, Benutzung oder Mitführen nicht
zugelassener Hilfsmittel oder sonstigen groben Ordnungsverstößen
in schriftlichen und mündlichen Prüfungen kann die betreffende
Prüfungsleistung mit "ungenügend" bewertet werden
oder der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen werden.
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Rheinland-Pfalz.
Bei Täuschungsversuch oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel
kann die betreffende Prüfungsleistung mit "ungenügend"
bewertet, in schweren Fällen der Kandidat von der Prüfung
ausgeschlossen werden. Bei schweren Ordnungsverstößen
kann der Kandidat auch von der weiteren Teilnahme an der Gesamtprüfung
ausgeschlossen werden.
Diplomprüfungsordnung
für Wirtschaftsingenieurwesen - Schwerpunkt Produktionstechnik
- an der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte
Wissenschaften Hamburg und der Technischen Universität Hamburg-Harburg.
Bei Täuschungsversuch wird der Kandidat nicht von der Prüfung
ausgeschlossen, sondern erhält Gelegenheit zur Äußerung.
Bestätigt sich der Verdacht , so wird die Prüfungsleistung
mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Bei fortgesetztem
Ordnungsverstoß kann der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen
werden.
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Computermathematik an der Otto-von-Guericke-Universität
Magdeburg.
Bei Täuschungsversuch wird die Prüfung mit "nicht
bestanden" bewertet. Fortgesetzter Ordnungsverstoß kann
zum Ausschluss von der Prüfung führen, in schweren Fällen
auch zum Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen.
Honor Code von Foothill College, San Francisco, USA (auf Englisch)
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