Kurse über Plagiat
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2.4 Plagiat in der Musik

 

     
Musikzitat

Es tobt seit eh und je Streit darüber, wer welchen Musikabschnitt von wem "geborgt" hat. Hier geht es nicht nur um ähnliche Melodien, sondern auch um ähnliche Texte. Es gibt natürlich auch den Fall der sog. "Coverversions", darunter versteht man die Aufnahme eines Liedes durch einen anderen als den ursprünglichen Interpreten, oder eine musikalische Neufassung eines bekannten Liedes. Letzteres geschieht aber in der Regel mit der Erlaubnis des Urhebers.

     
Prozesse

Es ist recht selten, dass es wirklich zum Prozess darüber kommt, aber wenn es passiert, dann in der Regel richtig und mit viel Medienecho. Die Columbia Law School hat etwa 100 Fälle dokumentiert, in Deutschland sollen 6 Fälle bis zum BGH durchgefochten worden sein.

     
GEMA

Manche Leute meinen, man dürfe bis zu sieben Takte eines anderen Werks ohne Genehmigung verwenden. Die GEMA, eine Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten, ist dagegen der Meinung, dass eine Melodie geschützt ist, egal ob sie nur einen, vier oder sieben Takte hat. Sie hat ihre Meinung in etlichen Gerichtsstreitigkeiten durchgesetzt. Man sollte also bei Musikzitaten immer die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen.

     
 

Weitere Links  

  •  Plagiat Pranger : Liste mit Songähnlichkeiten
  •  Coverinfo : Datenbank mit Informationen über Coverversionen
  •  Music Plagiarism Project der Arthur W. Diamond Law Library an der Columbia Law School
  •  Beweisprobleme der (angeblich) unbewussten Entlehnung in der Musik. Manfred Pimat.Universitätsverlag Rasch. 2002
  •  Schutzfähige Bearbeitung. GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

     
 

     
 

     
Copyright
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